Einreisebestimmungen für folgende Urlaubsländer:  

 

beachtet insbesondere auch die Maulkorb-Pflicht für alle Hunderassen - rot markiert!!
Maulkörbe der Firma Bumas findet ihr bei Lümmelohr Design unter:  Halsband/Leinen !!

 

!!! Da sich jedoch die Bestimmungen ständig ändern, informiert euch bitte immer vor Urlaubsantritt selbst über die aktuell gültigen Vorschriften !!! 

 

(Ich habe diese Informationen/Angaben selbst nur aus dem Internet, daher übernehme ich keine Haftung für die Richtigkeit)

 

Belgien

  • Es besteht allgemein Leinenpflicht 
  • Die örtlichen Behörden können für gefährliche Hunde Maulkorbzwang anordnen.

Dänemark

  • Die Einfuhr von Pit-Bull-Terriern und Tosas sowie deren Kreuzungen ist in Dänemark verboten.
  • Es gilt Leinenpflicht.

Finnland

  • Hunde und Katzen, die 3 Monate oder älter sind benötigen eine tierärztliche Bescheinigung über eine Behandlung gegen Bandwürmer mit Praziquantel, längstens 30 Tage vor der Einreise. Dabei müssen Name und Dosierung des Präparates sowie die Form der Verabreichung bescheinigt sein.

Frankreich 

  • Die Einfuhr ist beschränkt für Tiere die älter sind 3 Monate.
  • Die Einfuhr von Kampfhunden ist beschränkt.
  • Kampfhunde müssen an öffentlichen Orten von einem Volljährigen an der Leine geführt werden
  • sowie einen Maulkorb tragen.

Großbritannien, Malta und Nordirland

  • Für die Länder des Vereinigten Königreiches gilt das Pet Travel Scheme.
  • Dazu müssen die Tiere gechipt, gegen Tollwut geimpft und auf Tollwutantikörper getestet werden. Zwischen Tollwutimpfung und Blutentnahme sollte ein Zeitraum von 4 Wochen liegen.
  • Ab dem Tag der Blutentnahme muss eine Wartezeit von 6 Monaten eingehalten werden. Der Tollwuttiter muss bei mindestens 0,5 U/ml liegen.
  • 24 bis 48 Stunden vor jeder Einreise muss eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer erfolgen und im Heimtierausweis dokumentiert werden.
  • In Großbritannien nicht zugelassene Hundetypen sind: Pit-Bull-Terrier, Tosa, Dogo Argentino und Fila Brasiliero

Irland

  • Bei der Einreise aus europäischen Ländern gelten die Einreisebestimmungen wie für Großbritannien.

Italien

  • Leine und Maulkorb sind mitzuführen 

Niederlande

  • Es besteht Leinenpflicht für den Urlaub mit Hund in Holland.
  • Pit-Bull-Terrier und deren Kreuzung dürfen nicht eingeführt werden.
  • Für die Mitnahme eines American-Staffordshire-Terriers wird ein Stammbaum benötigt.

Portugal einschließlich Azoren und Madeira

  • Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht in Portugal.
  • Hunde dürfen nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden, eine Ausnahme stellt die staatliche Eisenbahn dar.
  • Das Mitnehmen von Hunden in Restaurants ist verboten.

Rumänien

  • Das Tier muss gechipt sein, eine gültige Tollwutimpfung besitzen und auf Tollwutantikörper getestet werden.
  • Die Blutprobenentnahme darf frühestens 120 Tage, spätestens 365 Tage nach der Tollwutimpfung erfolgen und die Untersuchung muss bei einem zugelassenen Labor erfolgen.
  • Der Titer muss mindestens 0,5 U/ml betragen. Wird eine regelmäßige Tollwutimpfung mit einem zugelassenen Impfstoff durchgeführt, gilt die Blutuntersuchung lebenslang.
  • Eine Entwurmung gegen Bandwürmer muss mit einer dafür zugelassenen Arznei von einem Tierarzt innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise durchgeführt werden und im Heimtierpass dokumentiert werden.
  • Für Hunde besteht Leinenzwang. Hunde- und Katzenwelpen unter 3 Monaten dürfen nicht eingeführt werden.

Slowenien

  • Es besteht Maulkorbpflicht für Slowenien in öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • Leinenzwang für Hunde auf allen öffentlichen Plätzen.

Spanien einschließlich Inseln

  • Es gibt regionale Regelungen hinsichtlich Leinenpflicht und Maulkorb.

Tschechische Republik

  • Leinen- und Maulkorbpflicht werden von Gemeinden bzw. Städten in örtlichen Rechtsverordnungen geregelt.

Ungarn

  • Auf öffentlich zugänglichen Plätzen besteht in Ungarn für den Urlaub mit Hund Leinenzwang und
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln auch Maulkorbpflicht.

Kroatien

  • Zur Einreise müssen Hunde mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet sein, die auch im Ausweis eingetragen sein muss.
  • Eine tierärztliche Gesundheitsbescheinigung ist notwendig.
  • Die Tollwutimpfung muss mindestens 6 Monate und darf höchstens 1 Jahr alt sein.

(Stand 2016)